Strafverteidigung in Regensburg
Bei mir erwartet Sie eine kompetente und ausführliche Beratung. Mit meinem Ehrgeiz und Gerechtigkeitssinn kämpfe ich für Ihr Recht und sorge für ein faires Verfahren!
(Nur für strafrechtliche Notfälle z.B.: Verhaftung, Hausdurchsuchung usw.)
Sobald die Strafverfolgungsbehörde Informationen erhält die den Verdacht hervorrufen, dass eine Straftat begangen wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit Hilfe der Polizei und sucht Beweise, die den Verdacht erhärten und zu einer Verurteilung führen können.
Von der Tatsache, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft, erfahren Sie in den meisten Fällen erst lange nach Beginn der Ermittlungen, z. B. durch polizeiliche Ladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Ohne anwaltlichen Beistand haben Sie kein Recht auf Akteneinsicht.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind mit ihren vielen Möglichkeiten im Vorteil. Diesen Vorteil der Strafverfolgungsbehörde können Sie nur ausgleichen, wenn Sie die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen und sich adäquat verteidigen lassen.
Das Ziel der Strafverteidigung ist im Strafverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies kann u.a. die Einstellung des Verfahrens, der Erlass eines Strafbefehls, ein Freispruch, eine möglichst geringe Strafe oder Therapie statt Haft sein.
Je eher der Verteidiger in das Strafverfahren eingebunden wird, desto mehr Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um eine Anklageschrift oder eine Verurteilung zu vermeiden oder eine geringere Strafe zu ermöglichen.
Mit Hilfe Ihres Verteidigers können Sie die unzähligen Möglichkeiten nutzen, um auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und zwar lange bevor eine Hauptverhandlung stattfindet.
Im Laufe des Verfahrens können durch den Verteidiger notwendige Anträge wie z. B. Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens, Beweisanträge, …, gestellt werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ich bin Strafverteidigerin mit Leib und Seele. Mit meinem besonderen Sinn für Gerechtigkeit, meinem professionellen Auftreten sowie mit Hilfe meines Fachwissens und meiner besonderen Qualifikationen stehe ich Ihnen während des ganzen Verfahrens zur Seite.
Bei der Strafverteidigung geht es nicht nur um die strafrechtliche Kompetenz, sondern auch um die Fähigkeit das bestmögliche Ergebnis vor Gericht durch entsprechendes Wissen, Auftreten und strafprozessuale Fähigkeiten zu erreichen.
Ich bin nicht nur Fachanwältin für Strafrecht, sondern habe noch einen Master (M. A.) in Kriminologie und Gewaltforschung und eine Ausbildung als Mediatorin (MuCDR). All diese Qualifikationen und die regelmäßigen Fortbildungen, die ich besuche, helfen mir, alle strafprozessualen Möglichkeiten zu nutzen und wenn notwendig durch Konfliktverteidigung das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.